
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Bayern. Anders als in den meisten Bundesländern heißt die verwaltungsgerichtliche Mittelinstanz in Bayern nicht Oberverwaltungsgericht (Abkürzung OVG). Vielmehr hat Bayern nach {Art.|1|VwGOAG_BY_1992|by} I S. 1 BayAGVwGO von der in {§|...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerischer_Verwaltungsgerichtshof
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